Aufgrund der Arbeiten für die Errichtung eines neuen Geh- und Radweges zwischen Gratwein und Rein entlang der L 335 wurden für die L 335 in der Zeit vom 15. April bis zum 29. November 2024 folgende Verkehrsbeschränkungen verordnet:
Im Ortsgebiet:
• Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h für den jeweiligen Bauabschnitt
• Überholverbot im jeweiligen Bauabschnitt
• Wartepflicht bei bzw. für den Gegenverkehr im Fahrbahnverengungsbereich
Im Freiland:
• abgestufte Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 bzw. 50 km/h für den jeweiligen Bauabschnitt
• Überholverbot im jeweiligen Bauabschnitt